STIconsult, Unternehmensberatung Dr. Waldemar Weinberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STIconsult Unternehmensberatung, Dr. Waldemar Weinberg, für die Durchführung von Beratungs-, Konzept- und Seminararbeiten.

Stand: 01.08.2020

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten zwischen der STIconsult Unternehmensberatung Dr. Waldemar Weinberg, Kiebitzreihe – nachstehend STIconsult genannt – und ihren Auftraggebern für alle Aufträge über Beratungs-, Konzept- und Seminararbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht anders vereinbart.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der STIconsult im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt der STIconsult vorbehalten. STIconsult darf sich auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.
STIconsult wird nur auf Basis eines von STIconsult schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

STIconsult ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch von ihren Angestellten, freien Mitarbeitern oder Subunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der STIconsult zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber
    – Arbeitsräume für Mitarbeiter der STIconsult einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt
    – eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der STIconsult während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind
    – den Mitarbeitern der STIconsult jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt
    2. Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages von STIconsult gefertigten Berichte, Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den genannten Gegenständen verbleiben bei STIconsult.
§ 6 Gewährleistungsansprüche

STIconsult leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens zwei Jahre, Gewähr dafür, daß die Werk- oder Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen.

§ 7 Haftung und Schadensersatz

STIconsult schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EURO 30.000,00. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von STIconsult.

§ 8 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen STIconsult, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 9 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterläßt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so kann STIconsult für infolgedessen nicht geleistete Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche der STIconsult auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der STIconsult wie folgt:
Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der STIconsult ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der STIconsult dadurch Aufwendungen erspart wurden und/oder sie durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat.

§ 11 Treuepflichten

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§ 12 Honorare, Nebenkosten, Rechnungsstellung
  1. Das Entgelt für die Dienste von STIconsult bzw. ihrer Mitarbeiter ist nach den von der STIconsult und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
    2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis von STIconsult, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
    3. STIconsult ist berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen.
    4. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§ 13 Fälligkeiten, Sicherungswerte

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Auftraggebers ist STIconsult gem. §§ 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltungmachung weiteren Schadens. STIconsult hat an vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und an sonstigen Unterlagen, die bei der Durchführung des Auftrages entstehen, ein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen von STIconsult ist möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Elmshorn. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

§ 15 Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

§ 16 Schriftformklausel

Ergänzungen und/oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

STIconsult
Unternehmensberatung Dr. Waldemar Weinberg
Kirchenstrasse 21
25368 Kiebitzreihe
USt.-IdNr.:DE243933705